AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Frau Karin Rehm (Baumeister-Rehm), Bergstr. 11, 89365 Röfingen

1.

(1) Frau Rehm betreibt eine alternativmedizinische, esoterisches Studio auf Basis der Quantenheilung. Sie ist zertifizierte MatrixPower®Practitioner. Die Behandlungen und Beratungen sind weder medizinische Maßnahmen noch unterliegen sie den Regeln eines Heilpraktikers oder der Physiotherapie.

(2) Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Frau Rehm und ihrer Klienten.

(3) Frau Rehm bietet ihre Dienstleistung ausschließlich auf Basis ihrer AGB an.

2. Behandlungen / Zustandekommen des Vertrags

(1) Frau Rehm bietet insbesondere folgende Behandlungen an: • Quantenheilung • Behandlungen im Rücken-Entlastungsstuhl von grow concept • Behandlung mit ätherischen Ölen • Behandlungen mit Akupunkturpflastern • energetische Hausreinigungen • Erstellung des individuellen Erlebnis-Quanten-Kalenders • Coaching für Firmen und Privatpersonen mit ganzheitlicher Strategie zum Erfolg und zur positiven Lebensgestaltung.

(2) Ein Vertrag kommt zu Stande, wenn der Klient ein Behandlungsangebot vom Frau Rehm annimmt. Der Klient entscheidend eigenverantwortlich über die Behandlungsmöglichkeiten, nachdem er von Frau Rehm zuvor über die jeweilige Maßnahmen aufgeklärt wurde.

(3) Frau Rehm ist berechtigt, Behandlungen durch geschultes Personal (Angestellte oder freie Mitarbeiter, die in ihrem Studio tätig sind) ausführen zu lassen.

3. Preise

(1) Es gelten jeweils die am Tag der Behandlung geltenden Preise. Die dargestellten Preise sind inklusive einer etwaigen Umsatzsteuer.

(2) Die Kosten einer Behandlung werden weder von einer gesetzlichen Krankenversicherung noch von einer privaten Kranken- oder Zusatzversicherung erstattet oder übernommen.

(3) Nicht eingehaltene oder abgesagte Termine werden voll berechnet, es sei denn, die Absage erfolgt mindestens 24 Stunden vorher oder sie erfolgt auf Grund eines Umstandes, den der Patient nicht zu vertreten hat.

(4) Die Zahlung erfolgt in der Regel nach jeder Behandlung bar gegen Erhalt einer Quittung. Ein Anspruch auf Zahlung nach Rechnungsstellung durch Überweisung besteht nur bei einer gesonderten Vereinbarung.

(5) Werden Leistungen Dritter vermittelt, ist Frau Rehm berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Vergütungsbestandteile geltend zu machen. In den Quittungen und Rechnungen sind diese gesondert auszuweisen.

4. Haftung

(1) Die von Frau Rehm angebotenen Behandlungen sind schulmedizinisch oder physiotherapeutisch nicht anerkannt. Ebenso sind sie aus Sicht eines Heilpraktikers nicht anerkannt. Die Behandlungen von Frau Karin Rehm sind auch nicht allgemein erklärbar oder wissenschaftlich belegt bzw. belegbar. Die Behandlungen sind auch nicht kausal-funktional erklärbar und auch nicht zielgerichtet.

(2) Frau Rehm übernimmt auch keine Gewähr oder Garantie für einen objektiven und/oder subjektiven Erfolg der Behandlung. Aus diesem Grund kann eine Behandlung von Frau Karin Rehm eine ärztliche oder physiotherapeutische Behandlung nicht ersetzen. Sofern der Klient schulmedizinisch anerkannte Behandlungs- oder Therapiemaßnahmen wünscht, hat er dies vor der Behandlung oder während des Beratungsgesprächs mitzuteilen. In diesem Fall kann Frau Rehm eine Behandlung nicht durchführen und der Klient hat sich in ärztliche Behandlung zu begeben.

(3) Die Behandlungen von Frau Karin Rehm stellen keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Klienten dar.

(4) Frau Rehm übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Klient durch die Behandlungen erleidet, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Handlung.

(5) Der Klient wird drauf hingewiesen, dass eine Verschlimmerung der Symptome in Ausnahmefällen denkbar ist. Dies gilt insbesondere bei Rückenproblemen. Dem Klienten wird deshalb geraten, sich gegebenenfalls zuvor ärztlich beraten zu lassen.

(6) Frau Rehm verwendet ätherische Öle auf der Haut, die in der Regel dermatologisch unbedenklich. In Ausnahmefällen kann es vielleicht zu einer allergischen oder sonstigen Reaktion mit der Haut kommen. Dies könnte eventuell bei Personen auftreten, die dermatologisch eventuell vorbelastet werden könnte. Ist dem Klienten dies bekannt, so hat er Frau Rehm vor der Behandlung hierüber zu informieren.

5. Verschwiegenheit, Datenschutz

(1) Frau Rehm sichert absolute Verschwiegenheit zu. Die Verschwiegenheit umfasst insbesondere die Diagnose, den Grunds des Besuch, die Beratungen, die Behandlungen, die Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des Klienten zu.

(2) Frau Rehm unterliegt aber nicht der ärztlichen Schweigepflicht und hat auch kein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht.

(3) Die Verschwiegenheit endet deshalb dort, wo rechtlich eine Pflicht zur Auskunftserteilung gegenüber Dritten (insbesondere Behörden oder Gerichten) besteht. Ferner endet die Verschwiegenheit, wenn im Zusammenhang mit der hier angebotenen Tätigkeit von Frau Rehm persönliche Angriffe gegen sie oder ihrer Berufsausübung stattfinden.

(4) Ansonsten wird Frau Rehm Auskünfte nur dann erteilen, wenn der Klient ausdrücklich seine Einwilligung in Schriftform erteilt hat.

(5) Frau Rehm achtet ferner den Datenschutz und verweist hierzu auf die Datenschutzerklärung.

(6) Der Klient hat ferner stets das Recht zur Einsicht in seine Handakte. Die Herausgabe der Orignalakte ist ausgeschlossen. Es besteht Anspruch auf Kopien gegen Erstattung der Kopierkosten, welche 0,25 € pro Seite bei schwarz-weiß Kopien und 1,00 € bei Fahrkopien betragen. Diese Preise enthalten eine etwaige gesetzliche Umsatzsteuer.

6. Kündigung

(1) Der zwischen Frau Rehm und dem Klienten geschlossene Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(2) Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben trotz der Kündigung bestehen.

7. Abgabe von Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln.

(1) Auf Grund gesetzlicher Vorschriften darf Frau Rehm keine apothekenpflichtigen Arzneimittel verabreichen oder ausgeben.

(2) Soweit Frau Rehm Empfehlungen aussprechen sollte, so wird dem Klienten geraten, sich auf jeden Fall vor Erwerb dieser Mittel Rat bei einem Arzt oder Apotheker einzuholen. Der Klient wird darauf hingewiesen, dass eine Empfehlung durch Frau Rehm einen Aufklärung durch einen Arzt oder Apotheker nicht ersetzen kann.

8. Salvatorische Klausel

(1) Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Partei des Vertrages darstellen würde.